Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Biokraft-NachV · Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen

Biokraft-NachV Art. 7Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

In forceOfficial text

Der Nachweis, dass die Anforderungen nach § 3 Absatz 1 erfüllt sind, erfolgt durch die Vorlage der in § 8 aufgeführten Dokumente. Der oder die Nachweispflichtige hat die Dokumente der Biokraftstoffquotenstelle vorzulegen.