BLEBeihÜbertrAnO · Anordnung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe auf die Postbeamtenkrankenkasse BLEBeihÜbertrAnO Art. 4Inkrafttreten In forceOfficial text Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. ← Previous · Art. 3 Contents