BMVBVerfPAktV · Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung oder Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr BMVBVerfPAktV Art. 3Inkrafttreten In forceOfficial text Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. ← Previous · Art. 2 Contents