Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

BMVgVFAPrV · Verordnung für die Durchführung der Abschlussprüfung im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte und Verwaltungsfachangestellter – Fachrichtung Bundesverwaltung – im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

BMVgVFAPrV Art. 9Gliederung der Abschlussprüfung

Abschnitt 3 Durchführung der Abschlussprüfung

In forceOfficial text

(1) Die Gliederung der Abschlussprüfung richtet sich nach § 8 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten.

(2) Die Abschlussprüfung wird schriftlich in folgenden Prüfungsbereichen durchgeführt: 1.

„Verwaltungsbetriebswirtschaft“ mit 135 Minuten Prüfungszeit,

2.

„Personalwesen“ mit 120 Minuten Prüfungszeit,

3.

„Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren“ mit 120 Minuten Prüfungszeit und

4.

„Wirtschafts- und Sozialkunde“ mit 90 Minuten Prüfungszeit.

(3) Nach dem schriftlichen Teil der Abschlussprüfung wird der praktische Teil im Prüfungsbereich „Fallbezogene Rechtsanwendung“ mit 45 Minuten Prüfungszeit durchgeführt. Hiervon entfallen bei jedem Prüfling 25 Minuten auf die Bearbeitung der praktischen Aufgabe und 20 Minuten auf das Prüfungsgespräch.

(4) Mündliche Ergänzungsprüfungen bei mangelhaften schriftlichen Prüfungsleistungen richten sich nach § 8 Absatz 4 Satz 1 und 2 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten.