Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

BTGO 2025 · Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

BTGO 2025 Art. 11Reihenfolge der Fraktionen

IV. Fraktionen

In forceOfficial text

Nach der Stärke der Fraktionen bestimmt sich ihre Reihenfolge. Bei gleicher Fraktionsstärke entscheidet das Los, das vom Präsidenten in einer Sitzung des Bundestages gezogen wird. Verliert ein Mitglied des Bundestages sein Mandat, wird dieses bis zur Nachbesetzung bei der Fraktion mitgezählt, zu der es bisher zählte.