BTGO 2025 · Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
BTGO 2025 Art. 121Einspruch gegen das Amtliche Protokoll
XI. Beurkundung und Vollzug der Beschlüsse des Bundestages
Wird gegen das Amtliche Protokoll Einspruch erhoben und dieser nicht durch den Präsidenten erledigt, so befragt er den Bundestag. Wird der Einspruch für begründet erachtet, so ist die neue Fassung der beanstandeten Stelle dem nächsten Amtlichen Protokoll beizufügen.