BTGO 2025 · Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
BTGO 2025 Art. 19Sitzungen
VI. Tagesordnung, Einberufung, Leitung der Sitzung und Ordnungsmaßnahmen
Die Sitzungen des Bundestages sind öffentlich. Die Öffentlichkeit kann nach Artikel 42 Absatz 1 des Grundgesetzes ausgeschlossen werden.