BTGO 2025 · Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
BTGO 2025 Art. 31Erklärung zur Abstimmung
VI. Tagesordnung, Einberufung, Leitung der Sitzung und Ordnungsmaßnahmen
(1) Zu einer mündlichen Erklärung zur abschließenden Abstimmung, die nicht länger als drei Minuten dauern darf, kann der Präsident jedem Mitglied des Bundestages vor oder nach der Abstimmung das Wort erteilen. Jedes Mitglied des Bundestages kann eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist.
(2) Zu einer Erklärung nach Absatz 1 zählt auch die Erklärung, nicht an der Abstimmung teilzunehmen.