BVerfGGO 2015 · Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
BVerfGGO 2015 Art. 25
Titel 1 Zum Verfahren im Allgemeinen
Bei den Beratungen dürfen nur die an der Entscheidung mitwirkenden Richterinnen und Richter anwesend sein.
BVerfGGO 2015 · Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
Titel 1 Zum Verfahren im Allgemeinen
Bei den Beratungen dürfen nur die an der Entscheidung mitwirkenden Richterinnen und Richter anwesend sein.