BVerfGGO 2015 · Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
BVerfGGO 2015 Art. 53
Titel 6 Zum Verfahren im Plenum gemäß § 105 BVerfGG
Die mündliche Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auf Antrag des oder der Betroffenen kann die Öffentlichkeit zugelassen werden.