DEV 2020 · Verordnung über die Erhebung von Daten zur Einbeziehung des Luftverkehrs sowie weiterer Tätigkeiten in den Emissionshandel DEV 2020 Art. 14Inkrafttreten Abschnitt 5 Sanktionen und Inkrafttreten In forceOfficial text Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. ← Previous · Art. 13 Contents