Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

DigiManKflAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Digitalisierungsmanagement und zur Kauffrau für Digitalisierungsmanagement

DigiManKflAusbV Art. 13Prüfungsbereich Kaufmännische Unterstützungsprozesse

Abschnitt 2 Abschlussprüfung

In forceOfficial text

(1) Im Prüfungsbereich Kaufmännische Unterstützungsprozesse hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1.

Instrumente des Rechnungswesens für die kaufmännische Planung, Steuerung und Kontrolle zu nutzen und Handlungsvorschläge abzuleiten,

2.

Vertrags- und Finanzierungsarten zu unterscheiden, Kunden und Kundinnen zu beraten und Verträge vorzubereiten,

3.

Beschaffungen von IT-Produkten und Dienstleistungen zu planen und durchzuführen sowie

4.

die Leistungserbringung zu kontrollieren und zu dokumentieren.

(2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.

(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.