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DuPMedAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital und Print und zur Mediengestalterin Digital und Print

DuPMedAusbV Art. 21Inhalt

Abschnitt 4 Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Designkonzeption

In forceOfficial text

Die Abschluss- oder Gesellenprüfung erstreckt sich auf 1.

die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) Abschnitt A, C und H genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie

2.

den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) Abschnitt A, C und H genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.