EALG · Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen und über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage EALG Art. 10 In forceOfficial text - ← Previous · Art. 9 Contents Art. 11 · Next →