EEG 2023 · Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
EEG 2023 Art. 39cAusschluss von Geboten für Biomasseanlagen
Unterabschnitt 5 Ausschreibungen für Biomasseanlagen
Die Bundesnetzagentur schließt Gebote für Biomasseanlagen von dem Zuschlagsverfahren aus, wenn sie für eine in dem Gebot angegebene Biomasseanlage bereits einen Zuschlag nach diesem Gesetz oder der KWK-Ausschreibungsverordnung erteilt hat, der zum Gebotstermin nicht entwertet worden ist.