Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

EnSiG · Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung

EnSiG Art. 16Zuständige Verwaltungsbehörde bei Zuwiderhandlungen

Kapitel 1 Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung im Krisenfall

In forceOfficial text

Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist 1.

bei Zuwiderhandlungen gegen Verfügungen nach § 10 Abs. 1 und 2, a)

sofern sie von einer Bundesbehörde erlassen worden sind, diese Behörde,

b) sofern sie von einer Landesbehörde erlassen worden sind, die in § 4 Abs. 5 genannten Stellen,

2.

bei Zuwiderhandlungen gegen eine nach § 1 oder nach § 2 erlassene Rechtsverordnung oder gegen eine auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangene Verfügung, a)

soweit Bundesbehörden zur Durchführung zuständig sind, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder diese Behörden, soweit sie durch Rechtsverordnungen für zuständig erklärt werden,

b) soweit Landesbehörden zur Durchführung zuständig sind, die in § 4 Abs. 5 genannten Stellen.