Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

EnSTransV · Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz

EnSTransV Art. 10Datenübermittlung an die Kommission

Abschnitt 3 Datenschutzrechtliche Regelungen

In forceOfficial text

Zur Erfüllung der Pflichten nach § 1 Absatz 1 übermittelt die Generalzolldirektion die nach den §§ 3 bis 5 erhobenen Daten an die Kommission oder an eine nachgeordnete Behörde der Europäischen Union, die die Kommission zur Verarbeitung der Daten bestimmt hat.