FahrmAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur/zur Fahrradmonteurin
FahrmAusbV Art. 12Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft.
FahrmAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur/zur Fahrradmonteurin
Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft.