FDNormV · Verordnung zur Anwendung von Normen für voll digitale Fernsehdienste
FDNormV Art. 2Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
FDNormV · Verordnung zur Anwendung von Normen für voll digitale Fernsehdienste
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.