Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

FluLärmSchutzVerbG · Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen

FluLärmSchutzVerbG Art. 4Übergangsvorschrift

In forceOfficial text

Die Regelung des Artikels 1 Nr. 10 Buchstabe d (§ 9 Abs. 7 Satz 2 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm) findet auf Ansprüche, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes entstanden sind, mit der Maßgabe Anwendung, dass die Fünfjahresfrist sich nicht durch die Neufestsetzung eines Lärmschutzbereichs verlängert.