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FoMaFüPrV · Verordnung über die Anforderungen in der Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Forstmaschinenführer/Geprüfte Forstmaschinenführerin

FoMaFüPrV Art. 3Gliederung der Prüfung

In forceOfficial text

(1) Die Prüfung beinhaltet die Prüfungsteile 1.

Betriebsorganisation und umweltverträglicher Einsatz von Forsttechnik,

2.

Fällen und Aufarbeiten bei der hochmechanisierten Holzernte,

3.

Bringung von Holz, sonstige hochmechanisierte Verfahren.

(2) Die Prüfung ist nach den §§ 4 bis 6 durchzuführen.