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ForumRG · Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Forum Recht“

ForumRG Art. 1Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung; Siegel; Standort

In forceOfficial text

(1) Unter dem Namen „Stiftung Forum Recht“ wird eine rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Karlsruhe errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.

(2) Die Stiftung führt als Dienstsiegel das kleine Bundessiegel mit der Umschrift „Stiftung Forum Recht“.

(3) Die Stiftung richtet einen Standort in Leipzig ein.