FSBeitrV · Verordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung
FSBeitrV Art. 9Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft.
FSBeitrV · Verordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft.