Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

GasLastV · Verordnung über die Sicherstellung der Gasversorgung

GasLastV Art. 11

In forceOfficial text

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Sie darf gemäß § 2 Abs. 1 des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes nur nach Maßgabe des Artikels 80a des Grundgesetzes und erst dann angewandt werden, wenn es das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung bestimmt.

(3) Die §§ 2 und 4 sind mit dem Inkrafttreten anwendbar.