Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

HZAZustV · Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf Hauptzollämter für den Bereich mehrerer Hauptzollämter

HZAZustV Art. 9Hauptzollamt Dortmund

Abschnitt 2 Zuständigkeitsübertragungen

In forceOfficial text

Dem Hauptzollamt Dortmund wird die Zuständigkeit für die Durchführung von Ermittlungsverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Zusammenhang mit Organisierter Kriminalität und Schwerer struktureller Kriminalität der Hauptzollämter Bielefeld und Münster übertragen.