Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

KrWaffKontrGDV 2 · Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen

KrWaffKontrGDV 2 Art. 2Antrag auf Erteilung einer Überlassungsgenehmigung

In forceOfficial text

(1) Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Überlassung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen an einen anderen muß folgende Angaben enthalten: 1.

Name und Anschrift des Antragstellers

2.

Name und Anschrift desjenigen, dem der Antragsteller die tatsächliche Gewalt überlassen will (Erwerber)

3.

Name und Anschrift des Herstellers

4.

Bezeichnung der Kriegswaffen

5.

Nummer der Kriegswaffenliste

6.

Stückzahl oder Gewicht

7.

Zweck der Überlassung.

(2) § 1 Abs. 2 gilt entsprechend.