11. ÄndG LAG · Elftes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes
11. ÄndG LAG Art. 8Anwendung im Saarland
Art II Überleitungs- und Schlußvorschriften
Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten mit Ausnahme der §§ 4 und 5 nicht im Saarland.
11. ÄndG LAG · Elftes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes
Art II Überleitungs- und Schlußvorschriften
Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten mit Ausnahme der §§ 4 und 5 nicht im Saarland.