MISSAufstV · Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst über den Masterstudiengang „Intelligence and Security Studies“ MISSAufstV Art. 16Inkrafttreten Abschnitt 4 Schlussvorschrift In forceOfficial text Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. ← Previous · Art. 15 Contents