SchVermssgÄndÜbkV · Verordnung zu den Änderungen vom 21. Mai 1965 des Übereinkommens über ein einheitliches System der Schiffsvermessung SchVermssgÄndÜbkV Art. 3 In forceOfficial text Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. ← Previous · Art. 2 Contents