Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

StrKrVerkLeistV · Verordnung über Verkehrsleistungen der Eisenbahnen für die Streitkräfte

StrKrVerkLeistV Art. 9Verwertungsverbot für das Gut der Streitkräfte

In forceOfficial text

Gegenstände, die als Gut der Streitkräfte erkennbar sind, dürfen weder verkauft noch versteigert werden. Für die Auslieferung der Gegenstände an eine Dienststelle der Streitkräfte gelten die besonderen Vereinbarungen zwischen den öffentlichen Eisenbahnen und den Streitkräften.