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StVZO · Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

StVZO Art. 63Anwendung der für Kraftfahrzeuge geltenden Vorschriften

3. Andere Straßenfahrzeuge

In forceOfficial text

Die Vorschriften über Abmessungen, Achslast, Gesamtgewicht und Bereifung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (§§ 32, 34, 36 Absatz 1) gelten für andere Straßenfahrzeuge entsprechend. Für die Nachprüfung der Achslasten gilt § 31c mit der Abweichung, dass der Umweg zur Waage nicht mehr als 2 km betragen darf.