TierSeuchErV · Verordnung über das Arbeiten mit Tierseuchenerregern
TierSeuchErV Art. 11Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
TierSeuchErV · Verordnung über das Arbeiten mit Tierseuchenerregern
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.