BmTierSSchV · Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren BmTierSSchV Art. 14b Unterabschnitt 1 Anforderungen an das innergemeinschaftliche Verbringen In forceOfficial text (weggefallen) ← Previous · Art. 14a Contents Art. 15 · Next →