BmTierSSchV · Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren BmTierSSchV Art. 28 Unterabschnitt 1 Anforderungen an die Einfuhr In forceOfficial text (weggefallen) ← Previous · Art. 27 Contents Art. 29 · Next →