Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

TrinkwV · Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch

TrinkwV Art. 22Abgabeverbot bei unzulässiger Aufbereitung

Abschnitt 5 Aufbereitung

In forceOfficial text

Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage darf Wasser nicht als Trinkwasser abgeben, wenn das Wasser ohne eine Ausnahmegenehmigung nach § 21 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 5 oder nicht entsprechend § 21 Absatz 6 mit Aufbereitungsstoffen oder Desinfektionsverfahren aufbereitet wurde, die nicht in der Bekanntmachung der Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 20 der Trinkwasserverordnung vom 13. Januar 2023 (BAnz AT 27.01.2023 B12) aufgeführt sind.