Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

UmwG · Umwandlungsgesetz

UmwG Art. 258Möglichkeit des Formwechsels

Dritter Abschnitt Formwechsel eingetragener Genossenschaften

In forceOfficial text

(1) Eine eingetragene Genossenschaft kann auf Grund eines Formwechselbeschlusses nach diesem Gesetz nur die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft erlangen.

(2) Der Formwechsel ist nur möglich, wenn auf jedes Mitglied, das an der Gesellschaft neuer Rechtsform beteiligt wird, als beschränkt haftender Gesellschafter ein Geschäftsanteil, dessen Nennbetrag auf volle Euro lautet, oder als Aktionär mindestens eine volle Aktie entfällt.