Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

UmwG · Umwandlungsgesetz

UmwG Art. 285Inhalt des Formwechselbeschlusses

Dritter Unterabschnitt Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft

In forceOfficial text

(1) Auf den Formwechselbeschluss ist auch § 253 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 entsprechend anzuwenden.

(2) Sollen bei der Genossenschaft nicht alle Mitglieder mit der gleichen Zahl von Geschäftsanteilen beteiligt werden, so darf die unterschiedlich hohe Beteiligung nur nach einem oder mehreren der in § 276 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Maßstäbe festgesetzt werden.