VerkdHSpFruSpPflEG · Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten VerkdHSpFruSpPflEG Art. 8Inkrafttreten In forceOfficial text Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. ← Previous · Art. 7 Contents