Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

VerkStatG · Gesetz über die Statistik der See- und Binnenschifffahrt, des Güterkraftverkehrs, des Luftverkehrs sowie des Schienenverkehrs und des gewerblichen Straßen-Personenverkehrs

VerkStatG Art. 4Unternehmensstatistik der Binnenschifffahrt

Abschnitt 2 Statistik der See- und Binnenschifffahrt

In forceOfficial text

(1) Die Erhebung nach § 1 Nr. 2 erfasst jährlich folgende Erhebungsmerkmale: 1.

Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens,

2.

Art der Binnenschifffahrtstätigkeit,

3.

Zahl der in der Binnenschifffahrt Beschäftigten nach Stellung im Beruf und Art der ausgeübten Tätigkeit,

4.

Umsatz aus Binnenschifffahrtstätigkeit nach Arten,

5.

Zahl, Lade- und Platzkapazität sowie Maschinenleistung der für die Binnenschifffahrt verfügbaren Schiffe nach Art der Schiffe.

(2) Die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 Nr. 1, 2 und 4 werden für das Berichtsjahr, die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 Nr. 3 und 5 werden für den Juni des Berichtsjahres erfasst. Berichtsjahr ist das dem Zeitpunkt der Erhebung vorangegangene Kalenderjahr oder das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr.