VgV · Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
VgV Art. 74Verfahrensart
Unterabschnitt 1 Allgemeines
Architekten- und Ingenieurleistungen werden in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 oder im wettbewerblichen Dialog nach § 18 vergeben.