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VRV · Vereinsregisterverordnung

VRV Art. 28Elektronische Registersignatur

Unterabschnitt 3 Maschinelle Führung des Vereinsregisters

In forceOfficial text

Bei dem maschinell geführten Vereinsregister soll eine Eintragung nur möglich sein, wenn die für die Eintragung zuständige Person der Eintragung ihren Nachnamen hinzusetzt und beides elektronisch signiert. Im übrigen gilt § 75 der Grundbuchverfügung entsprechend.