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VStG · Vermögensteuergesetz

VStG Art. 9Steuerpflichtiges Vermögen

II. Steuerberechnung

In forceOfficial text

Steuerpflichtiges Vermögen ist 1.

bei unbeschränkt Steuerpflichtigen a)

bei natürlichen Personen

der Vermögensbetrag, der nach Abzug der Freibeträge (§ 6) vom Gesamtvermögen (§ 4) verbleibt,

b) bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2) mit mindestens 20.000 Deutsche Mark Gesamtvermögen das Gesamtvermögen (§ 4);

2.

bei beschränkt Steuerpflichtigen mit mindestens 20.000 Deutsche Mark Inlandsvermögen das Inlandsvermögen (§ 4).