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VwFAngAusbV 1999 · Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten

VwFAngAusbV 1999 Art. 2Ausbildungsdauer

In forceOfficial text

(1) Die Ausbildung dauert 36 Monate. Davon entfallen 24 Monate auf die gemeinsame Ausbildung. Die Ausbildung in den Fachrichtungen dauert jeweils 12 Monate.

(2) Es kann zwischen den Fachrichtungen 1.

Bundesverwaltung,

2.

Landesverwaltung,

3.

Kommunalverwaltung,

4.

Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern und

5.

Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland

gewählt werden.