Wabau-AusbV 2004 · Verordnung über die Berufsausbildung zum Wasserbauer/zur Wasserbauerin
Wabau-AusbV 2004 Art. 2Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Wabau-AusbV 2004 · Verordnung über die Berufsausbildung zum Wasserbauer/zur Wasserbauerin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.