WFStG · Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik WFStG Art. 2Inkrafttreten In forceOfficial text Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. ← Previous · Art. 1 Contents