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WPO · Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer

WPO Art. 4aVerfahren über eine einheitliche Stelle

Erster Teil Allgemeine Vorschriften

In forceOfficial text

Die Verwaltungsverfahren in öffentlich-rechtlichen und berufsrechtlichen Angelegenheiten, die in diesem Gesetz oder in einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung geregelt werden, können über eine einheitliche Stelle nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden.