WoZSenkV 1986 · Wohnungsfürsorge-Zinssenkungsverordnung 1986
WoZSenkV 1986 Art. 2Berlin-Klausel
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 125 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes auch im Land Berlin.
WoZSenkV 1986 · Wohnungsfürsorge-Zinssenkungsverordnung 1986
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 125 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes auch im Land Berlin.