Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

WpDPV · Verordnung über die Prüfung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes

WpDPV Art. 16Schlussbemerkungen

Abschnitt 3 Prüfungsbericht und Fragebogen

In forceOfficial text

In einer Schlussbemerkung ist zusammenfassend zu beurteilen, ob das Wertpapierdienstleistungsunternehmen die in § 89 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Wertpapierhandelsgesetzes genannten Pflichten erfüllt hat. Festgestellte Mängel sind unter Verweisung auf die entsprechenden Fundstellen im Bericht aufzuzählen.