WPostVtr1984G · Gesetz zu den Verträgen vom 27. Juli 1984 des Weltpostvereins
WPostVtr1984G Art. 3
Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.
WPostVtr1984G · Gesetz zu den Verträgen vom 27. Juli 1984 des Weltpostvereins
Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.