Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

WSG · Wehrsoldgesetz

WSG Art. 13Kaufkraftausgleich

Abschnitt 2 Geldbezüge

In forceOfficial text

Geldbezüge nach den §§ 4, 6, 9, 10 und 11 unterliegen dem Kaufkraftausgleich in entsprechender Anwendung des § 55 des Bundesbesoldungsgesetzes, wenn auch die Besoldung der an demselben Dienstort stationierten Soldatinnen und Soldaten dem Kaufkraftausgleich unterliegt.